Rechtliches
Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
Mechatroniker für Unternehmergeschäfte · Stand 2021
01Geltung
- Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (Styria Electronics – András Nagy) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche unternehmensbezogene Rechtsgeschäft sowie auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
- Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (styria-electronics.at); diese wurde auch dem Kunden übermittelt.
- Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
- Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
- Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
02Angebote, Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind unverbindlich.
- Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
- In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern er diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
- Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.
03Preise
- Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
- Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.
- Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.
- Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies zusätzlich im vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen, zu vergüten.
- Wir sind berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 10 % hinsichtlich der Lohnkosten oder anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren seit Vertragsabschluss eingetreten sind.
- Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart.
- Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
04Beigestellte Ware
- Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, 10 % des Werts als Manipulationszuschlag zu berechnen.
- Beigestellte Geräte und Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegen in der Verantwortung des Kunden.
05Zahlung
- Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
- Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Vom Kunde vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Leistungen aus laufenden Vertragsverhältnissen einzustellen und fällige Forderungen geltend zu machen.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen und werden der Rechnung zugerechnet.
- Der Kunde ersetzt die zur Einbringlichmachung notwendigen Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten).
- Gemäß § 456 UGB berechnen wir bei verschuldetem Zahlungsverzug 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
- Für Mahnungen im verschuldeten Zahlungsverzug gelten Mahnspesen von € 15,00 pro Mahnung, soweit angemessen.
- Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt wurden.
06Bonitätsprüfung
- Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass seine Daten zum Zweck des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (AKV, ÖVC, ISA, KSV1870) übermittelt werden dürfen.
07Mitwirkungspflichten des Kunden
- Unsere Leistungspflicht beginnt frühestens, sobald technische Einzelheiten geklärt, rechtliche Voraussetzungen geschaffen, vereinbarte Anzahlungen erhalten und Mitwirkungspflichten erfüllt sind.
- Der Kunde sorgt dafür, dass sofort nach Ankunft unseres Personals mit den Arbeiten begonnen werden kann.
- Der Kunde hat erforderliche Bewilligungen Dritter sowie behördliche Meldungen auf eigene Kosten zu veranlassen.
- Für Leistungsausführung und Probebetrieb erforderliche Energie- und Wassermengen sind vom Kunden beizustellen.
- Der Kunde stellt kostenlose, versperrbare Räume für Personal und Material zur Verfügung.
- Der Kunde haftet für die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen sowie für den einwandfreien, betriebsbereiten und kompatiblen Zustand seiner Anlagen.
- Der Kunde stellt unaufgefordert die nötigen Angaben über verdeckt geführte Leitungen, Fluchtwege, Hindernisse, Gefahrenquellen und statische Angaben zur Verfügung.
- Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit beigestellter Teile trägt der Kunde allein die Verantwortung.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
08Leistungsausführung
- Wir sind nur verpflichtet, nachträgliche Änderungswünsche zu berücksichtigen, wenn sie technisch erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
- Dem Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen gelten als vorweg genehmigt.
- Bei Abänderung oder Ergänzung des Auftrags verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
- Wünscht der Kunde eine kürzere Ausführungsfrist, stellt dies eine Vertragsänderung mit entsprechender Entgeltanpassung dar.
- Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, gilt der Gegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
09Liefer- und Leistungsfristen
- Liefer-/Leistungsfristen und -Termine sind für uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden.
- Fristen verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik oder nicht verschuldeter Verzögerung durch Zulieferer.
- Werden Beginn oder Ausführung dem Kunden zurechenbar verzögert, verlängern sich Leistungsfristen entsprechend.
- Für notwendige Lagerung können 1 % des Rechnungsbetrages je begonnenem Monat verrechnet werden.
- Beim Rücktritt wegen Verzug hat der Kunde eine Nachfrist per eingeschriebenem Brief unter Androhung des Rücktritts zu setzen.
10Gefahrtragung
- Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Gegenstand zur Abholung bereithalten, anliefern oder an einen Transporteur übergeben.
- Der Kunde versichert sich entsprechend; auf Wunsch schließen wir eine Transportversicherung auf seine Kosten ab.
11Annahmeverzug
- Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annahmeverzug, dürfen wir über die spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen.
- Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, die Ware gegen Lagergebühr einzulagern.
- Bei berechtigtem Rücktritt dürfen wir pauschalierten Schadenersatz von 20 % des Bruttoauftragswertes verlangen; die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
12Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte, montierte oder übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
- Weiterveräußerung ist nur mit vorheriger Bekanntgabe und unserer Zustimmung zulässig; die Kaufpreisforderung gilt als abgetreten.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
- Der Kunde verständigt uns unverzüglich vor Konkurseröffnung oder Pfändung der Vorbehaltsware.
- Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Gegenstand nicht verpfändet oder mit Rechten Dritter belastet werden.
13Schutzrechte Dritter
- Für nach Kundenunterlagen hergestellte Liefergegenstände übernimmt der Kunde die Gewähr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
- Werden Schutzrechte geltend gemacht, sind wir berechtigt, die Herstellung bis zur Klärung einzustellen, außer die Unberechtigtheit ist offenkundig.
- Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
14Unser geistiges Eigentum
- Liefergegenstände, Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
- Deren Verwendung, Weitergabe, Vervielfältigung und Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
- Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm zugegangenen Wissens.
15Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe.
- Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
- Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens nach 5 Werktagen, schriftlich und mit genauer Fehlerbeschreibung zu melden.
- Zur Mängelbehebung sind uns zumindest zwei Versuche einzuräumen.
- Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern kein wesentlicher unbehebbarer Mangel vorliegt.
- Aufgrund von Kundenangaben hergestellte Gegenstände: Gewähr nur für bedingungsgemäße Ausführung.
16Haftung
- Wir haften bei Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die Haftung ist mit dem Höchstbetrag einer allenfalls abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt.
- Schadenersatzansprüche sind binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
- Haftungsausschluss für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung, fehlerhafte Montage/Wartung oder natürliche Abnutzung.
- Soweit der Kunde Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann, beschränkt sich unsere Haftung auf die dem Kunden daraus entstehenden Nachteile.
17Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teile unberührt.
- Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
18Allgemeines
- Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
- Gerichtsstand ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.
- Der Kunde hat Änderungen von Name, Firma, Anschrift oder Rechtsform umgehend schriftlich bekannt zu geben.